1. Allgemeines
Unseren Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Ergänzungen des Käufers oder Bestellers sind nur mit unserer ausdrücklichen Bestätigung wirksam.
Sofern in diesen Geschäftsbedingungen von Verbrauchern die Rede ist, sind dies natürliche Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken bestellen. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Schriftform
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Onlinekatalog. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Abgabe einer Willenserklärung - in der Regel durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail - innerhalb von zwei Werktagen annehmen.

3. Widerrufsrecht
Die Widerrufsbelehrung (zu finden unter http://perfectclean24.de/widerrufsrecht) gilt als Bestandteil dieser AGB.

4. Preise, Versandkosten

  1. Unsere Preise und Lieferungen verstehen sich ab dem Lager der Hersteller bzw. Betriebsstandort inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Der Versand im deutschen Inland (Festland) erfolgt versandkostenfrei ab einem Bestellwert von 500 € netto.
  3. Als Zahlungsoptionen stehen Ihnen die Möglichkeiten der Vorkasse, der Lastschrift des Kaufs auf Rechnung oder Bezahlung mittels Paypal zur Verfügung. Wir erlauben uns die Zahlungsoptionen bei Bedarf (z.B. Erstbesteller, schlechte Zahlungsmoral, usw.) einzuschränken.

5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausgenommen sind explizit vereinbarte Zahlungsziele und Skonti.
  2. Werden die Zahlungsfristen überschritten, so sind wir berechtigt, ab dem ersten Verzugstage Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins zu fordern. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
  3. Wechsel werden von uns nur aufgrund besonderer Vereinbarungen hingenommen. Alle Spesen und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber.
  4. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, bis alle unsere Forderungen, ob fällig oder nicht, beglichen werden oder Sicherheit für sie geleistet wird.
  5. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, sämtliche Warenkredite zu kündigen und vom Käufer die sofortige Begleichung aller noch offen stehenden Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, die Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt oder um einen außergerichtlichen Vergleich bittet.
  6. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten. Bei der Zurückbehaltung von Zahlungen muss die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6. Lieferung und Lieferzeiten

  1. Sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist, erfolgt die Lieferung binnen 3-4 Kalendertagen ab Vertragsschluss. Bei Vereinbarung von Vorkasse erfolgt die Lieferung binnen 3-4 Kalendertagen ab Zahlungseingang. Bei Vereinbarung von Paypal inerhalb von 3-4 Tagen ab Zahlungsbestätigung durch Paypal.
  2. Ist die Nichteinhaltung einer Frist oder eines Termines auf höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unseren Betrieb betreffende Hindernisse zurückzuführen, die nicht von uns zu vertreten und nach Vertragsabschluß eingetreten bzw. uns bekannt geworden sind, so verlängert sich die Frist bzw. der Termin angemessen. Dies gilt auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb unseres Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten sind.
  3. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  4. Teillieferungen sind zulässig, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

7. Abnahme und Gefahrenübergang

  1. Kommt der Besteller vorsätzlich oder grob fahrlässig mit der Abnahme der Ware in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
  2. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger auf diesen über.
  3. Bestellt der Kunde in seiner Eigenschaft als Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

8. Gewährleistung

  1. Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mangelfrei im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sind.
  2. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Bei der Entdeckung nicht offensichtlicher Mängel gilt die Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Entdeckung des Mangels. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung des jeweiligen Mangels als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB.
  3. Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind wir bei Mängeln, die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, zur kostenfreien Nacherfüllung, d.h. zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Verbraucher als Vertragspartner haben die Wahl, ob im Fall eines Mangels die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind bei Vorliegen besonderer im Gesetz geregelter Voraussetzungen berechtigt die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, insbesondere wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner bleibt. Bei Verträgen mit Unternehmern erfolgt die Art der Nacherfüllung nach unserer Wahl. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Vertragspartner weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle einer Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen.
    Natürlicher Verschleiß ist in jedem Falle von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, ausdrücklich ausgenommen sind die auf einem Mangel beruhenden Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer durch uns zu vertretenden Pflichtverletzung folgen, sowie Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns folgen. Beschränkungen oder Ausschlüsse von Gewährleistungsansprüchen insgesamt gelten nicht im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch uns oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch uns i.S.v. § 444 BGB. Eine eventuelle Herstellergarantie bleibt ebenfalls unberührt. Unberührt bleibt daneben die Regelung des § 478 BGB zum Händlerregress beim Verkauf von neu hergestellten Waren an einen Verbraucher. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist bzw. vorstehend Ausnahmen hiervon geregelt werden, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Waren bleiben unser Eigentum, bis unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen den Besteller, sofern sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
  2. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
  3. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögens gilt darüber hinaus folgendes: Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderung in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschl. Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt.

    Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlich Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

    Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

    Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

    Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, unser Geschäftssitz vereinbart. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen - PerfectClean24®

1. Allgemeines
Unseren Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Ergänzungen des Käufers oder Bestellers sind nur mit unserer ausdrücklichen Bestätigung wirksam.
Sofern in diesen Geschäftsbedingungen von Verbrauchern die Rede ist, sind dies natürliche Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken bestellen. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Schriftform
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Onlinekatalog. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Abgabe einer Willenserklärung - in der Regel durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail - innerhalb von zwei Werktagen annehmen.

3. Widerrufsrecht
Die Widerrufsbelehrung (zu finden unter http://perfectclean24.de/widerrufsrecht) gilt als Bestandteil dieser AGB.

4. Preise, Versandkosten

  1. Unsere Preise und Lieferungen verstehen sich ab dem Lager der Hersteller bzw. Betriebsstandort inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Der Versand im deutschen Inland (Festland) erfolgt versandkostenfrei ab einem Bestellwert von 500 € netto.
  3. Als Zahlungsoptionen stehen Ihnen die Möglichkeiten der Vorkasse, der Lastschrift des Kaufs auf Rechnung oder Bezahlung mittels Paypal zur Verfügung. Wir erlauben uns die Zahlungsoptionen bei Bedarf (z.B. Erstbesteller, schlechte Zahlungsmoral, usw.) einzuschränken.

5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausgenommen sind explizit vereinbarte Zahlungsziele und Skonti.
  2. Werden die Zahlungsfristen überschritten, so sind wir berechtigt, ab dem ersten Verzugstage Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins zu fordern. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
  3. Wechsel werden von uns nur aufgrund besonderer Vereinbarungen hingenommen. Alle Spesen und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber.
  4. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, bis alle unsere Forderungen, ob fällig oder nicht, beglichen werden oder Sicherheit für sie geleistet wird.
  5. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, sämtliche Warenkredite zu kündigen und vom Käufer die sofortige Begleichung aller noch offen stehenden Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, die Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt oder um einen außergerichtlichen Vergleich bittet.
  6. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten. Bei der Zurückbehaltung von Zahlungen muss die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6. Lieferung und Lieferzeiten

  1. Sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist, erfolgt die Lieferung binnen 3-4 Kalendertagen ab Vertragsschluss. Bei Vereinbarung von Vorkasse erfolgt die Lieferung binnen 3-4 Kalendertagen ab Zahlungseingang. Bei Vereinbarung von Paypal inerhalb von 3-4 Tagen ab Zahlungsbestätigung durch Paypal.
  2. Ist die Nichteinhaltung einer Frist oder eines Termines auf höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unseren Betrieb betreffende Hindernisse zurückzuführen, die nicht von uns zu vertreten und nach Vertragsabschluß eingetreten bzw. uns bekannt geworden sind, so verlängert sich die Frist bzw. der Termin angemessen. Dies gilt auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb unseres Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten sind.
  3. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  4. Teillieferungen sind zulässig, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

7. Abnahme und Gefahrenübergang

  1. Kommt der Besteller vorsätzlich oder grob fahrlässig mit der Abnahme der Ware in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
  2. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger auf diesen über.
  3. Bestellt der Kunde in seiner Eigenschaft als Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

8. Gewährleistung

  1. Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mangelfrei im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sind.
  2. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Bei der Entdeckung nicht offensichtlicher Mängel gilt die Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Entdeckung des Mangels. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung des jeweiligen Mangels als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB.
  3. Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind wir bei Mängeln, die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, zur kostenfreien Nacherfüllung, d.h. zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Verbraucher als Vertragspartner haben die Wahl, ob im Fall eines Mangels die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind bei Vorliegen besonderer im Gesetz geregelter Voraussetzungen berechtigt die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, insbesondere wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner bleibt. Bei Verträgen mit Unternehmern erfolgt die Art der Nacherfüllung nach unserer Wahl. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Vertragspartner weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle einer Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen.
    Natürlicher Verschleiß ist in jedem Falle von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, ausdrücklich ausgenommen sind die auf einem Mangel beruhenden Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer durch uns zu vertretenden Pflichtverletzung folgen, sowie Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns folgen. Beschränkungen oder Ausschlüsse von Gewährleistungsansprüchen insgesamt gelten nicht im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch uns oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch uns i.S.v. § 444 BGB. Eine eventuelle Herstellergarantie bleibt ebenfalls unberührt. Unberührt bleibt daneben die Regelung des § 478 BGB zum Händlerregress beim Verkauf von neu hergestellten Waren an einen Verbraucher. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist bzw. vorstehend Ausnahmen hiervon geregelt werden, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Waren bleiben unser Eigentum, bis unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen den Besteller, sofern sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
  2. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
  3. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögens gilt darüber hinaus folgendes: Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderung in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschl. Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt.

    Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlich Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

    Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

    Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

    Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, unser Geschäftssitz vereinbart. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.